Rechtsprechung
   BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,15319
BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81 (https://dejure.org/1982,15319)
BayObLG, Entscheidung vom 04.02.1982 - BReg. 1 Z 80/81 (https://dejure.org/1982,15319)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Februar 1982 - BReg. 1 Z 80/81 (https://dejure.org/1982,15319)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,15319) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1982, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    c) Eines die Erledigung der Hauptsache feststellenden Ausspruchs bedarf es nicht (vgl. Demharter aaO S.202), zumal bisher nur ablehnende Entscheidungen ergangen sind, die gegenstandslos geworden sind (vgl. BayObLGZ 1982, 52/56).

    Da sich die Hauptsache nach Einlegung der weiteren Beschwerde erledigt und der Beteiligte zu 1 sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kosten des Verfahrens beschränkt hat (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLG Rpfleger 1978, 315; BayObLGZ 1982, 52/56; Keidel/Zimmermann § 13 a Rn. 48, Keidel/Kahl § 1 -9 Rn.96, Keidel/Kuntze § 27 Rn. 55; Bassenge/Herbst Einl. FGG VI 4 f bb; Demharter aaO S.203), ist nur mehr über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen und Kosten zu entscheiden (BayObLGZ 1989, 75/77; Keidel/Zimmermann aaO; Demharter aaO).

    Es ist insbesondere hinsichtlich der Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten anerkannt, dass schwierige Rechtsfragen nicht abschließend entschieden werden müssen (vgl. BayObLGZ 1961, 183/185 f.; Jansen § 13 a Rn. 20 a.E.), und dass das voraussichtliche Unterliegen keineswegs entscheidend ist, wenn der Ausgang des Verfahrens ungewiß erscheint (vgl. BGHZ 67, 343/345 f.; BayObLG Rpfleger 1978, 315; BayObLGZ 1982, 52/57).

  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Gerichtskosten sind gemäß § 11 Abs. 1 , § 131 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht zu erheben (vgl. BayObLGZ 1961, 168/173; 1962, 58/63; 1982, 52/56 f. m.Nachw.).

    Die Anordnung einer Kostenerstattung zugunsten der Beschwerdeführerin gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG ist nicht veranlaßt, da der Standesbeamte und die Standesamtsaufsichtsbehörde erörterungswürdige Zweifel an der Zulässigkeit des Namens "..." haben konnten (vgl. BayObLGZ 1982, 52/58) und sich nicht im Widerspruch zu einer zweifelsfreien Rechtslage verhalten haben (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.).

  • BayObLG, 20.11.1984 - BReg. 1 Z 78/84

    Ablehung des Aufgebots und der Eheschließung durch den Standesbeamten wegen

    Es kann dahinstehen, ob die an das am Verfahren nicht beteiligte Standesamt (BayObLGZ 1982, 52/55; OLG Stuttgart StAZ 1973, 143) adressierte Zustellung ( § 48 Abs. 1 PStG , § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG , § 212 a ZPO ) die zweiwöchige Beschwerdefrist des § 22 Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. dazu BayObLGZ 1983, 168/169 f.) überhaupt in Lauf gesetzt hat.

    Der Senat hatte es noch in seiner Entscheidung vom 4.2.1982 (BayObLGZ 1982, 52 = StAZ 1982, 304 = FamRZ 1982, 601) offengelassen, ob der Standesbeamte seine Mitwirkung; an einer Eheschließung dann versagen darf, wenn diese nur dazu dienen soll, dem beteiligten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu verschaffen (BayObLGZ 1982, 52/58).

  • LG Hagen, 15.01.1992 - 13 T 395/91

    Nichtherausgabe eines Originaltestaments durch ausländisches Gericht

    c) Eines der Erledigung der Hauptsache feststellenden Ausspruchs bedarf es nicht (vgl. Demharter, ZMR 1987, 202 ), zumal bisher nur ablehnende Entscheidungen ergangen sind, die gegenstandslos geworden sind (vgl. BayObLGZ 1982, 52, 56).

    zu 1) sein Rechtsmittel zulässigerweise auf die Kosten des Verfahrens beschränkt hat (vgl. BGH NJW 1982, 2505 f.; BayObLG Rpfleger 1978, 315 ; BayObLGZ 1982, 52, 56; Keidel/Zimmermann, § 13 a FGG , Rd.Nr. 48; Keidel/Kahl, a.a.O., § 19 FGG , Rd.-Nr. 96; Keidel/ Kuntze, § 27 FGG , Rd.-Nr. 55; Bassenge/Herbst, Einl. FGG, VI 4 f bb; Demharter, ZMR 1987, 203 ), ist nur mehr über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden ( BayObLGZ 1989, 75, 77; Keidel/ Zimmermann, a.a.O.; Demharter, a.a.O.) (wird ausgeführt).

  • BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90

    Schutzmaßnahmen; Feststellung; Ruhen der elterlichen Sorge; Anordnung einer

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist (BGH NJW 1982, 2505/2506 m.w.Nachw.) oder wenn die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte (BayObLGZ 1982, 52/56).
  • BayObLG, 09.02.2001 - 1Z BR 1/01

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Im Verfahren zur Einziehung eines Erbscheins, einem Amtsverfahren, ist das Gericht an übereinstimmende Erledigungserklärungen nicht gebunden, da die Beteiligten über den Verfahrensgegenstand nicht disponieren können (BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1982, 52/55; Jansen § 19 Rn. 36; Keidel/Kahl § 19 Rn. 89).
  • BayObLG, 07.07.1994 - 1Z BR 35/94

    Vorname "Sonne" für ein Mädchen

    Die Anordnung einer Kostenerstattung zugunsten der Beteiligten zu 1 (§ 13a Abs. 1 Satz 1 FGG ) ist nicht geboten, da die Beteiligten zu 2 und 3 erörterungswürdige Zweifel an der Zulässigkeit des Vornamens "Sonne" haben konnten (BayObLGZ 1982, 52/58).
  • BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen

    Dagegen bedarf es keiner klarstellenden Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. Rn. 4, MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. Rn. 21, jeweils zu § 1918), weil die bisher ergangenen Entscheidungen infolge der Hauptsacheerledigung gegenstands- und wirkungslos geworden sind (vgl. BayObLGZ 1982, 52/56; Keidel/Kahl § 19 Rn. 94).
  • BayObLG, 26.03.1997 - 1Z BR 2/97

    Weiterer Mädchenvorname - Uragano

    Vornamens "Uragano" haben konnte (vgl. BayObLGZ 1982, 52, 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht